Auf 2022 fällt das Kaminfegermonopol, damit sind einige Änderungen verbunden
Kamine werden künftig privat gefegt. Der Regierungsrat revidiert und liberalisiert auf 2022 hin das kantonale Brandschutzgesetz.
Nächstes Jahr werden das Kaminfegermonopol und damit die ...
Auf 2022 fällt das Kaminfegermonopol, damit sind einige Änderungen verbunden
Kamine werden künftig privat gefegt. Der Regierungsrat revidiert und liberalisiert auf 2022 hin das kantonale Brandschutzgesetz.
Nächstes Jahr werden das Kaminfegermonopol und damit die kantonalen und kommunalen Tarife im Aargau aufgehoben. Somit wird auch auf die staatliche oder kommunale Aufsicht über das Kaminfegerwesen verzichtet. Mit der Privatisierung werden die Gebäudeeigentümer selbst dafür verantwortlich sein, dass ihre Feuerungsanlagen gereinigt und kontrolliert werden. Die Wartung muss jedoch durch eine Fachperson erfolgen. Das geänderte Gesetz sieht vor, dass die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) ein einfaches Zulassungsverfahren für Fachpersonen – in der Regel weiterhin Kaminfeger – durchführt.
Vorlage im Grossen Rat
Der Grosse Rat hat sich im Juni dieses Jahres mit 122 zu 11 Stimmen deutlich gegen das Kaminfegermonopol ausgesprochen. Der Aargau bricht damit mit einer langen Tradition. Bisher hatten konzessionierte Kaminfegermeisterinnen oder Kaminfegermeister das ausschliessliche Recht, auf Gemeindegebiet Kaminfegerarbeiten zu einem festen Tarif auszuführen. Die Gebäudeeigentümer konnten ihre Kaminfegerin nicht frei wählen. In Zukunft können sie selbst bestimmen, wer ihren Kamin kontrolliert und reinigt. Kaminfeger wiederum können sich bei der Aargauischen Gebäudeversicherung eintragen lassen und dürfen dann im ganzen Kanton tätig sein.
Feuerverbote neu durch Kanton
Das geänderte Aargauer Brandschutzgesetz tritt Anfang 2022 in Kraft. Darin werden auch die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit kantonalen und regionalen Feuerverboten geregelt. Diese werden heute durch die Aargauische Gebäudeversicherung auf Antrag des kantonalen Krisenstabs erlassen. Neu wird ab 2022 das Departement Gesundheit und Soziales dafür zuständig sein. Dem kantonalen Führungsstab soll dabei weiter eine beratende Funktion zukommen. Die einzelnen Gemeinden können ihrerseits ein kommunales Feuerverbot erlassen, wenn der Kanton davon absieht. (red.)