An den Ortsbürgergemeindeversammlungen im Sommer haben die am Forstrevier beteiligten Gemeinden Spreitenbach, Killwangen, Remetschwil und Oberrohrdorf beschlossen, den bestehenden Gemeindevertrag für die Führung eines regionalen Forstreviers per Ende Dezember aufzulösen und ...
An den Ortsbürgergemeindeversammlungen im Sommer haben die am Forstrevier beteiligten Gemeinden Spreitenbach, Killwangen, Remetschwil und Oberrohrdorf beschlossen, den bestehenden Gemeindevertrag für die Führung eines regionalen Forstreviers per Ende Dezember aufzulösen und die Organisationsform ab Januar 2023 als «eigenständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt» zu führen. Die ebenfalls am Revier beteiligte Gemeinde Bellikon hat der neuen Vertragsform an einer ausserordentlichen Ortsbürgergemeindeversammlung im Oktober 2022 zugestimmt.
Bei einer «öffentlich-rechtlichen Anstalt» handelt es sich um eine einfache und flexible Rechtsform, welche eine grosse Autonomie gewährleistet, aber trotzdem dem öffentlichen Recht untersteht (Personalwesen, Rechnungslegung, Haftung usw.), dies im Gegensatz zur ähnlichen «gemeinnützigen Aktiengesellschaft», die aber dem Privatrecht untersteht.
Grosse Änderungen im Betrieb und der Führung ergeben sich nicht, für die Gründung der öffentlich-rechtlichen Anstalt ist aber eine Namensänderung von «Forstrevier Heitersberg» zu «Forstbetrieb Heitersberg» vorgesehen. Sämtliche Ortsbürgergemeinden bleiben nach wie vor Eigentümer ihrer Waldungen. Der Forstbetrieb Heitersberg wird zu einem Dienstleistungsbetrieb, welcher für die Pflege und den Unterhalt des Waldes sorgt. Die Vertragsgemeinden bleiben im Verwaltungsrat analog der bisherigen Betriebskommission (aus Oberrohrdorf Gemeinderätin Monika Locher sowie Meinrad Blunschi) vertreten und sind für die strategische Führung und Ausrichtung des Forstbetriebs verantwortlich. Der Verwaltungsrat befindet über die Geschicke des Forstbetriebs, die Rechnung und das Budget sowie die Investitionen. (gk)