Im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung Remetschwil war die Einführung einer Grünflächenziffer vorgesehen. Dieses Instrument schreibt neu vor, dass ein bestimmter Teil eines Grundstückes begrünt bleiben muss und nicht überbaut werden darf. In der Wohnzone W2 ...
Im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung Remetschwil war die Einführung einer Grünflächenziffer vorgesehen. Dieses Instrument schreibt neu vor, dass ein bestimmter Teil eines Grundstückes begrünt bleiben muss und nicht überbaut werden darf. In der Wohnzone W2 ist im Entwurf ein Anteil von 45 Prozent vorgesehen. Anhand von konkreten Beispielen wurde die Anwendung dieser neuen Vorschrift überprüft. Eine sinnvolle Überbauung von Grundstücken wird durch die Grünflächenziffer nicht verhindert. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen und entsprechender Eingaben im Mitwirkungsverfahren haben die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat die Thematik noch einmal diskutiert. Folgende Änderungen fliessen in den Entwurf der BNO ein: 1. Für bestehende Bauten und Gartenanlagen soll in allen Bauzonen eine um 0.1 reduzierte Grünflächenziffer gelten (z. B. 0.35 in der Bauzone W2). 2. In der Bauzone WG3 soll die Grünflächenziffer auf 0.3 reduziert werden. (gk)