An den Einwendungsverhandlungen konnten Bedenken entkräftet werden, erklärt der Gemeindeschreiber
Als «gutes Gespräch» bezeichnet der Tägeriger Gemeindeschreiber Rolf Meier die Einwendungsverhandlungen zum Gestaltungsplan Floss- und Stockacher, die Ende ...
An den Einwendungsverhandlungen konnten Bedenken entkräftet werden, erklärt der Gemeindeschreiber
Als «gutes Gespräch» bezeichnet der Tägeriger Gemeindeschreiber Rolf Meier die Einwendungsverhandlungen zum Gestaltungsplan Floss- und Stockacher, die Ende November stattgefunden hatten. Der besagte Gestaltungsplan soll die künftige Verkehrserschliessung für ein neues Quartier Floss- und Stockacher regeln. An der Peripherie von Tägerig sollen auf 20 000 Quadratmetern Mehrfamilienhäuser gebaut werden.
Die Anwohnenden der Quartierstrasse Grütweg, die heute als Sackgasse in einem Wendeplatz endet, befürchteten wegen der geplanten Öffnung zum Gheidweg und zum geplanten neuen Quartier sowohl Durchgangs- als auch Mehrverkehr auf ihrer Strasse. Gemeindeschreiber Meier allerdings betont, dass höchstens 30 Prozent des Verkehrs über den Grütweg, 70 Prozent würden über den Gheidweg führen.
Die Einwendungsverhandlungen hatten zwei Tage nach der Gemeindeversammlung, an welcher der dreiteilige Kredit zur Sanierung des Grütweges diskutiert worden war, stattgefunden. Der Souverän hatte an diesem Abend den Kredit für die Strassensanierung abgelehnt. Er genehmigte lediglich die Kredite für Beleuchtung und Wasserversorgung.
Bedenken wurden entkräftet
An der Einwenderverhandlung hätten beide Seiten ihre Anliegen erläutert, äussert sich Rolf Meier gelassen. Der Gemeindeschreiber erklärt, dass es gelungen sei, Bedenken im Rahmen der Verhandlung zu entkräften. Es ist aber davon auszughenen, dass in diesem Geschäft, das im Dorf seit rund zehn Jahren diskutiert wird, weiterhin viel Geduld nötig sein wird.
Die Mitglieder des Tägeriger Gemeinderates werden an ihrer Sitzung vor Weihnachten einen Entscheid fällen, der danach den Einwendern mitgeteilt wird. Erst Ende Januar dürften allerdings die nächsten Schritte bekannt werden. Abgewartet werden muss nämlich eine weitere Einsprachefrist von 30 Tagen.
Heidi Hess