Im Budget 2023 waren in allen Steuerkategorien Nettoeinnahmen von insgesamt 7,47 Mio. Fr. vorgesehen. Die Rechnung 2023 weist mit 7,89 Mio. Fr. einen Anstieg beim Gesamtsteuerertrag aus. Damit liegt der effektive Steuerertrag 2023 um 417 845 Fr. oder um rund 5,5 Prozent über dem ...
Im Budget 2023 waren in allen Steuerkategorien Nettoeinnahmen von insgesamt 7,47 Mio. Fr. vorgesehen. Die Rechnung 2023 weist mit 7,89 Mio. Fr. einen Anstieg beim Gesamtsteuerertrag aus. Damit liegt der effektive Steuerertrag 2023 um 417 845 Fr. oder um rund 5,5 Prozent über dem Budgetbetrag.
Höhere Erträge waren insbesondere bei den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sowie den Aktiensteuern zu verzeichnen. Die Sollstellungen für das Rechnungsjahr liegen um 144 736 Fr. über den Erwartungen. Die Aktiensteuern verzeichnen 235 995 Fr. Mehrertrag gegenüber dem Budget.
Per 1. Januar 2020 wurden im Kanton Aargau das gesetzliche Grundpfandrecht eingeführt. Der Käufer einer Liegenschaft kann sich mit der Einzahlung eines pauschalen Betrags von drei Prozent des Kaufpreises an die Steuerbehörde gegen eine spätere Inpflichtnahme aus dem Grundpfandrecht absichern.
Die Zahlungseingänge dienen als Absicherungen gegen das Grundpfandrecht (= keine Steuern) und sind somit nicht im Steuerertrag zu verbuchen. Mit dem Jahresabschluss 2023 wurden somit die Absicherungen gegen das Grundpfandrecht in Höhe von 460 627 Fr. (Natürliche Personen) abgegrenzt.
Auf zu spät bezahlten Steuern wurden 6 659.45 Fr. (Vorjahr 10 101 Fr.) an Verzugszinsen eingenommen. An Vergütungszinsen wurden 7 787 Fr. gewährt (Vorjahr 4 587 Fr.). Der Vergütungszinssatz beträgt im Jahr 2023 0,3 Prozent. Für Mahnungen, Betreibungen im Bezugsverfahren und Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden im Rechnungsjahr 11 909 Fr. (Vorjahr 14 253 Fr.) Gebühren, Anteil Gemeinde, eingenommen. (zVg)