Im Frühjahr 2023 wurden die Unterlagen der BNO-Revision im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens der Bevölkerung vorgestellt. Im Anschluss wurden sämtliche Akten an die kantonalen Instanzen zur vorgeschriebenen Vorprüfung zugestellt. Geplant war, nach dem Erhalt der Stellungnahme ...
Im Frühjahr 2023 wurden die Unterlagen der BNO-Revision im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens der Bevölkerung vorgestellt. Im Anschluss wurden sämtliche Akten an die kantonalen Instanzen zur vorgeschriebenen Vorprüfung zugestellt. Geplant war, nach dem Erhalt der Stellungnahme des Kantons im ersten Quartal dieses Jahres, die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit durchzuführen. Nach rund neun Monaten liegt jedoch keine Rückmeldung aus der Vorprüfung vor. Aus diesem Grund wird sich auch das Auflageverfahren verzögern. Der Gemeinderat hofft, die öffentliche Auflage noch im ersten Semester vornehmen zu können, wie er mitteilt. Der Fahrplan sieht die Behandlung des Geschäftes durch die Winter-Gemeindeversammlung 2025 vor. (zVg)