In der Zeit vom 13. Juni bis 17. Juli wurde die Verkehrsbeschränkung bezüglich Einführung von flächendeckend Tempo-30-Zonen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist sind insgesamt sechs Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat muss über diese Einsprachen ...
In der Zeit vom 13. Juni bis 17. Juli wurde die Verkehrsbeschränkung bezüglich Einführung von flächendeckend Tempo-30-Zonen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist sind insgesamt sechs Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat muss über diese Einsprachen erstinstanzlich entscheiden. Die Einsprecher können diesen Entscheid an den Regierungsrat weiterziehen. Sobald die Verkehrsanordnung rechtskräftig ist, findet das Submissionsverfahren für die Signalisationen und Markierungen statt. (gk)