Stefan Schmid, Jg. 1955, wohnt in Mellingen. Nach vielen Start-ups im Beruf, nun Start-ups in Kultur und Politik: Engagiert in der Museums-Kommission, im Vorstand der Melliger Spiellüt und eifriger IGler.
BVG: Die misslungene Reform
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Stefan Schmid, Jg. 1955, wohnt in Mellingen. Nach vielen Start-ups im Beruf, nun Start-ups in Kultur und Politik: Engagiert in der Museums-Kommission, im Vorstand der Melliger Spiellüt und eifriger IGler.
BVG: Die misslungene Reform
Wer behauptet, die geplante Reform der beruflichen Altersvorsorge im Detail zu verstehen, hat sich gut eingelesen oder er schwindelt. Kompliziert war sie und ideologisch befrachtet. Die Rentenreform 2024 wurde vor knapp zwei Wochen mit 67 Prozent vielleicht auch deshalb an der Urne abgelehnt. Orientierung war schwierig. Dass Zustimmung und Ablehnung quer durch Landesteile und Parteien, sowie den Stammtischen und ganzen Familien gingen, machte die Sache auch nicht leichter. Nun aber können die Fachleute nochmals über die Bücher und die auf der Hand liegenden Fehler des BVG korrigieren, als da u. a. wären: Zu hohe Lohngrenzen für den Beitritt zur betrieblichen Pensionskasse, dadurch viele nichtversicherte Teilzeitbeschäftigte. Dann die zu hohen Beitragsforderungen bei über 50-Jährigen und dadurch die fehlende Attraktivität bei Stellensuchenden dieser Altersklasse.
Populär ist die Forderung nach einer staatlichen Volkspension gemäss AHV, welche alle Probleme lösen soll. Dies bedingt zwei Generationendeals: Beim ersten Deal müssen die Eltern Kinder grossziehen und ihnen eine Ausbildung bezahlen. Im Gegenzug finanzieren die Kinder ihren Eltern die Rente. Jetzt haben die Kinder aber noch nichts zu ihrer eigenen Vorsorge geleistet. Deshalb der zweite Deal: Die Kinder müssen ihrerseits genügend Kinder zeugen, damit daraus wieder Beitragszahler werden. Die zwei Deals setzen aber eine Geburtenrate von 2,1 Kinder pro Paar voraus. Mit 1,4 Kinder pro Paar funktioniert das nicht. Da ist es ein Glück, oder kluges Voraussehen, dass wir noch in Form einer zweiten Säule die berufliche Altersvorsorge haben, zu der wir als Zwangssparer zur Hälfte verpflichtet sind. Die andere Hälfte bezahlt der Arbeitgeber. Solidarität oder gar Gerechtigkeit sind hier kein Thema. Wie beim Sparen auf dem «Bankbüchlein» hat jener ein grösseres Guthaben, sprich Rente, der mehr einbezahlt hat. Wer das ungerecht findet, hat an einer kommunistischen Gesellschaft sicher mehr Freude.
Im Weiteren könnte ich mir eine freie Wahl der Pensionskasse vorstellen. Zwar können wir unseren Arbeitgeber frei wählen, unsere Krankenkasse auch, aber in der Regel nicht unsere Pensionskasse. Die grossen Unterschiede in der Rendite unseres Geldes müssen wir ertragen. Dürften wir die Kasse wechseln, entstünde eine Konkurenzsituation unter diesen, welche zu höherer Ertragsleistung führen würde, zu unser aller Nutzen.