Der Dorfbach darf sich weiter ausbreiten
03.05.2025 Stetten, RemetschwilDas Projekt zur Renaturierung des Dorfbaches Busslingen geht in die nächste Phase. Aktuell liegt die 2. Etappe öffentlich auf
Der erste Teil des kantonalen Projekts wird derzeit vom Regierungsrat geprüft. Dabei geht es auch um zwei noch hängige Einwendungen. Derweil ...
Das Projekt zur Renaturierung des Dorfbaches Busslingen geht in die nächste Phase. Aktuell liegt die 2. Etappe öffentlich auf
Der erste Teil des kantonalen Projekts wird derzeit vom Regierungsrat geprüft. Dabei geht es auch um zwei noch hängige Einwendungen. Derweil liegt das Baugesuch für die zweite Etappe in Stetten auf. Diese sieht neu ebenfalls eine Offenlegung des Baches in der Grabenmattenstrasse vor.
Das ist ein unglaublich wichtiges Generationenprojekt», sagt Gemeinderat Roman Wyler zur geplanten Renaturierung des Dorfbaches Busslingen. Er hebt dabei besonders den Hochwasserschutz hervor. Tatsächlich befassen sich Planer sowie die Gemeinderäte von Remetschwil und Stetten bereits seit Jahrzehnten mit der Zähmung des Dorfbachs Busslingen. Das kleine Bächlein, das in einem wilden Tobel von Remetschwil nach Busslingen und Stetten fliesst, schwillt bei Hochwasser stark an. Das mitgeführte Holz und anderes Material wird zwar teilweise in einem sogenannten Geschiebesammler zurückgehalten, der vor 50 Jahren gebaut wurde. Das überschüssige Wasser wird aber bisher in die Kanalisation entlastet, was wiederum die Abwasserreinigungsanlagen in Stetten verunreinigt und beschädigt. Abhilfe soll das kantonale Projekt schaffen, das eine teilweise Umleitung des Baches vorsieht. Dieser soll in einem neuen Bett von Remetschwil in Richtung Busslingen hinunterfliessen. Das neue Bachbett verläuft entlang des Wanderweges oberhalb des ehemaligen Kindergartens Busslingen. Im Gebiet Loomatt verlässt der Bach den Wald und fliesst entlang bestehender Feldwege in die Grabenmattenstrasse in Stetten. Herzstück des Projektes ist die Offenlegung und Renaturierung des Baches mit einem Gewässerraum von rund elf Metern Breite. Die Gestaltung des Baches und der Vegetation soll in Absprache mit ökologischen Fachpersonen, Bewirtschaftern und Naturschutzorganisationen erfolgen. Der geöffnete und renaturierte Bach ist dabei so ausgelegt, dass die Siedlungsgebiete in Busslingen und Stetten selbst bei einem Jahrhunderthochwasser geschützt wären. Gleichzeitig dient der mäandernde Bach künftig als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung.
Projekt ist nicht unumstritten
Das vom Planungsbüro Porta ausgearbeitete Projekt, das im November 2023 öffentlich auflag, fand jedoch nicht nur Zustimmung, etwa bei den betroffenen Landwirten, die teilweise Land abtreten müssen oder in der Nutzung ihrer Fläche eingeschränkt werden (der «Reussbote» berichtete).
Dennoch genehmigten bei der folgenden Winter-Gmeind beide Gemeinden die Kredite für das rund 5,17 Millionen Franken teure Projekt – wenn auch nicht ohne vorige Debatte. Den Grossteil der Projektkosten übernehmen jedoch Bund und Kanton. Nach Abzug aller Subventionen sollen noch je rund 450 000 Franken von Stetten und Remetschwil getragen werden. Noch ist das Projekt aber nicht in trockenen Tüchern: «Es gab mehrere Einsprachen gegen das Projekt. Wir konnten aber die grosse Mehrheit zufriedenstellen», berichtet Roman Wyler, der von «intensiven, aber konstruktiven» Einwendungsverhandlungen spricht. Am Bachverlauf selbst musste nichts geändert werden, lediglich einige zusätzliche Brücken für die Landwirtschaft seien hinzugekommen, so Wyler. Aktuell sind noch zwei Einsprachen ungelöst. Derzeit liegt das Projekt zur Prüfung beim Regierungsrat. Dieser entscheidet demnächst, ob auf die Einsprachen eingegangen wird. «Wenn der Entscheid rechtsgültig ist, geht es an den Landerwerb», erklärt der Gemeinderat.
Offenlegung an Grabenmattenstrasse
Die erste Projektauflage sieht eine Offenlegung des Baches bis zur Ecke Vulkanstrasse/Grabenmattenstrasse vor, danach sollte der Bach wie bisher unterirdisch weiterfliessen. Bereits an den Gemeindeversammlungen habe man aber informiert, dass aufgrund von Rückmeldungen kantonaler Fachstellen, der Dorfbach auch entlang der Grabenmattenstrasse offen geführt werden müsse, heisst es vonseiten des Planungsbüros. «Das Gewässerschutzgesetz fordert eine Offenlegung, wo es möglich ist», sagt Claudia Hoppler, Gemeinderätin in Stetten. Dies sei ausserdem eine Forderung der Einwender gewesen. Entsprechend liegt die Renaturierung entlang der Grabenmattenstrasse nun als zweite Projekt-Etappe auf.
Bereits im Dezember habe es eine Infoveranstaltung mit Betroffenen der zweiten Etappe sowie Anwohnerinnen und Anwohnern gegeben, so Hoppler. Von Landabtretungen wären laut Auflage die Eigentümer des Spring-Areals betroffen, dessen Böschung versetzt werden müsste, um Platz für das Bachbett zu schaffen. Die bestehende unterirdische Leitung sei ohnehin in keinem guten Zustand, so Hoppler. Eine Sanierung der bestehenden Leitung ist nicht möglich, und eine neue käme gleich teuer wie die Offenlegung. Sollte es keine Einsprachen gegen die zweite Etappe geben, könnte der Regierungsrat bis zum Sommer hierüber entscheiden. Die Landerwerbsphase für das Teilstück würde im Herbst erfolgen. Läuft alles nach Plan, könnte das Projekt frühestens im Sommer 2026 starten.
Michael Lux