Diffamierungen fehl am Platz
16.05.2025 NiederwilDer Gemeinderat äussert sich zum Flugblatt der IG Casino Nesselnbach
Uneinigkeit in der Sache sei das Eine, schreibt der Niederwiler Gemeinderat in einer Stellungnahme. Er betont aber auch, Diffamierungen würden der Sache nicht dienen.
Der Gemeinderat hat das Baugesuch ...
Der Gemeinderat äussert sich zum Flugblatt der IG Casino Nesselnbach
Uneinigkeit in der Sache sei das Eine, schreibt der Niederwiler Gemeinderat in einer Stellungnahme. Er betont aber auch, Diffamierungen würden der Sache nicht dienen.
Der Gemeinderat hat das Baugesuch zur Renovation und Reaktivierung des Casino Nesselnbach Anfang April mit Auflagen bewilligt. Mit diesem Entscheid, so der Gemeinderat, seien die Initianten nicht einverstanden und hätten dagegen Beschwerde beim kantonalen Baudepartement eingereicht. Der Gemeinderat schreibt, er akzeptiere selbstverständlich, dass die Initianten in der Sache nicht gleicher Meinung seien und diesen Schritt unternommen hätten. In gewissem Sinne verstehe er auch deren Frustration, die vom Wunsch herrühre, das Casino raschmöglichst wiederzubeleben.
«Uneinigkeit in der Sache ist das Eine, aber Diffamierungen, Unterstellungen und persönliche Angriffe sind das Andere. Das Zweite passt nicht zur Kultur unserer Gemeinde und dient der Sache nicht. Darum ist der Gemeinderat sehr enttäuscht über die Kommunikation der Initianten und weist den Inhalt ihres Flugblattes entschieden zurück», äussert sich der Gemeinderat zum Flugblatt.
Die Interessengemeinschaft Casino (IG Casino) erachtet die Auflagen jedoch als «unverhältnismässig» hoch, auch weil sie die Sanierungskosten unnötig in die Höhe treiben würden. Darüber informierten sie in einem Infoblatt an die Bevölkerung und legten aus diesem Grund auch Beschwerde beim Kanton ein. In ihrem Beschwerdebrief beantragen sie beim Kanton, das Baugesuchsverfahren für «nichtig und gegenstandslos» zu erklären und aufzuheben («Reussbote», 9. Mai). Sie argumentieren, eine Baubewilligung sei gar nie notwendig gewesen, weil die Renovation keine Umnutzung mit sich bringe. Letztlich sei die IG Casino in die Rolle als Bauherrschaft gedrängt worden, obwohl sie weder Grundstück- oder Objektbesitzer noch Investor beim Casino Nesselnbach sei.
Initianten vermuten eine «Finte»
Die Initianten vermuten hinter dem Baugesuchsverfahren und der Einsetzung der IG als Bauherrin die Absicht des Gemeinderates, den Antrag der Gemeindeversammlung zu vereiteln, statt zu erfüllen. Gemäss Flugblatt handle es sich um eine «Finte» des Gemeinderates sowie um ein «politisch absolut unkorrektes Vorgehen». Die IG wirft dem Gemeinderat fehlendes «Wohlwollen gegenüber dem Bedürfnis des Souveräns» vor und schreibt: «Anders können diese Höchstauflagen nicht interpretiert werden.» Der Gemeinderat indes erklärt in seiner Stellungnahme, er habe die Bereitschaft der Initianten, sich für die Aufwertung und Aktivierung des Casinos Nesselnbach zu engagieren, von Anfang an gewürdigt und unterstützt. Er habe aber auch stets auf das Konfliktpotenzial mit den Anstössern und die Erfüllung der baurechtlichen Voraussetzungen hingewiesen. «Es ist nicht in Ordnung, dem Gemeinderat fehlenden Willen zu unterstellen, wenn sich diese Schwierigkeiten jetzt zeigen.»
Die Rollenverteilung ist korrekt
Die Rollenverteilung beim Baugesuch sei «keine Finte, sondern sie entspricht der Sachlage und ist korrekt», hält der Gemeinderat in seiner Stellungnahme fest. Die Initianten hätten das Projekt geplant und ausgearbeitet. «Sie wollen es auch in ihrer Verantwortung in Fronarbeit ausführen und sie werden später für den Betrieb verantwortlich sein.» Die IG Casino habe daher von der Sache her die Rolle der Bauherrin. Die Gemeinde habe die Rolle der Liegenschaftsbesitzerin. Im Übrigen hätte eine andere Rollenverteilung keinen Einfluss auf den Baubewilligungsentscheid.
Der Gemeinderat hält fest, dass er den weiteren Verlauf des Verfahrens abwarte. Und er würde sich freuen, wenn sich die Zusammenarbeit mit den Initianten wieder in bisheriger konstruktiver Art gestalten würde. (hhs)