Das Restaurant Bänkli in Oberrohrdorf hat Probleme. Im Amtsblatt ist eine vorläufige Konkursanzeige publiziert. Betroffen ist die Einzelfirma Restaurant Bänkli des Pächters Thomas Leutwyler. Als Datum der Konkurseröffnung ist der 1. Dezember genannt. Das ...
Das Restaurant Bänkli in Oberrohrdorf hat Probleme. Im Amtsblatt ist eine vorläufige Konkursanzeige publiziert. Betroffen ist die Einzelfirma Restaurant Bänkli des Pächters Thomas Leutwyler. Als Datum der Konkurseröffnung ist der 1. Dezember genannt. Das «vorläufig» bezieht sich laut Auskunft des Konkursamtes Aargau einzig darauf, dass noch nicht feststeht, welche Art von Verfahren durchgeführt werde. Der Konkurs sei aber definitiv eröffnet.
Das Lokal bleibt geöffnet
Der Pächter sagt auf Anfrage des «Reussbote», sein Lokal bleibe geöffnet. Weitere Fragen dazu wollte er nicht beantworten. Thomas und Corinne Leutwyler führen das Restaurant seit Dezember 2019. Bei den Gästen sei der gute Service und die Kochkunst von Corinne Leutwyler bekannt, schrieb der «Reussbote» damals.
Das «Bänkli» ist eine typische «Arbeiterbeiz» mit zwei einfachen Tagesmenüs, einem Wochenmenü und günstigen Preisen. «Es ist eine gutbürgerliche Küche und sehr gut, wenn man nicht zu hohe Ansprüche stellt», sagte uns ein Stammgast, der nicht namentlich erscheinen will. Was ihm auffiel: Früher gab es zu den Menüs (mit jeweils Suppe oder Salat) ein Gratisgetränk dazu. Dann nicht mehr. «Ich habe das jedoch verstanden», sagt er. Die Teller seien sehr gut gefüllt.
Die vorläufige Konkurseröffnung ist ein gerichtlicher Beschluss, der den Start des Konkursverfahrens signalisiert, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist, aber noch nicht definitiv liquidiert wird. «Für den Laien kann man salopp sagen: Es wurde der Tod festgestellt aber die Bestattung ist noch nicht erfolgt», sagt ein Experte.
Die vorläufige Konkurseröffnung kann vorübergehend sein, oft vor der definitiven Eröffnung oder bei Anträgen wie der Insolvenzerklärung durch den Schuldner selbst. Sie hat weitreichende Folgen: Alle Forderungen werden fällig, Zinsen gestoppt, und Dritte dürfen nicht mehr an den Schuldner zahlen. Sonst riskieren sie eine Doppelzahlung. Es folgt meist die Konkurseröffnung durch das Gericht, oft mit Einstellung mangels Aktiven, wenn nicht genug Vermögen vorhanden ist oder die Einleitung der Verwertung.
Marc Benedetti