Der Gemeinderat hat am 4. November den Gestaltungsplan «Hubelstrasse» mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen: Erweiterung unterirdischer Baubereich bei Baufeld D bis an Parzellengrenze 324, marginale Verschiebung nördliche ...
Der Gemeinderat hat am 4. November den Gestaltungsplan «Hubelstrasse» mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen: Erweiterung unterirdischer Baubereich bei Baufeld D bis an Parzellengrenze 324, marginale Verschiebung nördliche Baubereichsgrenze um sechs Zentimeter. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt in Aarau Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. (gk)