«Bitte helfen Sie mit, Wegränder und Wiesen, benachbarte Gärten und private Grundstücke sauber zu halten, indem Sie den Kot Ihrer Hunde einsammeln und in den dafür vorgesehenen Robidog-Kästen entsorgen», schreibt die Gemeinde Niederwil. Hundekot sei für ...
«Bitte helfen Sie mit, Wegränder und Wiesen, benachbarte Gärten und private Grundstücke sauber zu halten, indem Sie den Kot Ihrer Hunde einsammeln und in den dafür vorgesehenen Robidog-Kästen entsorgen», schreibt die Gemeinde Niederwil. Hundekot sei für Mensch und Tier gefährlich. Hundekot könne Eier des Hundebandwurmes oder des Hundespulwurmes enthalten, die sich in Rindermägen zu Bandwurmlarven weiterentwickelten. Da von diesen Larven auch der Mensch befallen werden könne, sei es wichtig, dass deren Entwicklungszyklus durch konsequentes Einsammeln des Hundekotes und durch regelmässiges Entwurmen des Hundes unterbrochen werde. In der Zeit zwischen dem 1. April bis 31. Juli sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen. Dieses Obligatorium gilt gestützt auf Artikel 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau. (mbe)