Rechtswidriger Zustand in Nesselnbach
20.05.2025 NiederwilDie Waldhütten in den Ortsteilen Nesselnbach und Niederwil haben Sanierungsbedarf
Die Waldhütten der Ortsbürgergemeinde in Nesselnbach und Niederwil sind stark sanierungsbedürftig. Beim Bau der Nesselnbacher Hütte fehlte die Bewilligung des Kantons.
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Die Waldhütten in den Ortsteilen Nesselnbach und Niederwil haben Sanierungsbedarf
Die Waldhütten der Ortsbürgergemeinde in Nesselnbach und Niederwil sind stark sanierungsbedürftig. Beim Bau der Nesselnbacher Hütte fehlte die Bewilligung des Kantons.
Der Gemeinderat Niederwil hat laut einer Mitteilung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich intensiv mit der Frage auseinander gesetzt hat, welche Möglichkeiten für eine Sanierung respektive für die Entwicklung beider Waldhütten bestehen. Die Ergebnisse der Abklärungen lägen vor. An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni könne über das weitere Vorgehen entschieden werden, schreibt der Gemeinderat. Der Sanierungs- und Erneuerungsbedarf ist unbestritten. In beide Gebäude muss für den Werterhalt investiert werden. Die baurechtlichen Bestimmungen ergeben für die beiden Gebäude unterschiedliche Optionen.
Waldhütte vom Kanton nie bewilligt
Abklärungen zeigen: Die Waldhütte Nesselnbach wurde nie durch eine kantonale Bewilligungsbehörde bewilligt. «Die Baute gilt somit als rechtswidrig», heisst es weiter. Daraus ergibt sich, dass nur minimale Unterhaltsarbeiten gestattet sind. Umfassende Sanierungsarbeiten oder ein Ersatzbau sind nicht bewilligungsfähig. Was hingegen eine Option wäre, ist ein offener, jederzeit zugänglicher Waldunterstand. Dieser könnte mit einem Spiel- und Informationsbereich ausgestaltet werden. Die Kosten für einen solchen Bau liegen bei rund 100 000 Franken.
Alternativ dazu könnten nur die notwendigsten (bewilligungsfreien) Unterhaltsarbeiten gemacht werden, damit die Waldhütte vorderhand noch vermietet werden kann. Wie lange und mit welchem finanziellen Aufwand dies möglich ist, kann sehr schwer beziffert werden.
Waldhütte Niederwil ist aktenkundig
Die Waldhütte Niederwil ist baurechtlich aktenkundig. Eine mögliche Umnutzung oder eine Ersatzbaute wird von den kantonalen Stellen nicht kategorisch verneint. Aber die baulichen Möglichkeiten werden sehr streng beurteilt und müssten im Zuge einer konkreten baulichen Anfrage geklärt werden um Rechtssicherheit zu erlangen.
Der Standort Niederwil eignet sich für eine Waldhütte. Diese könnte anstelle des heutigen Gebäudes erstellt werden.
Kosten für Ersatz 900 000 Franken
Die Kosten für einen solchen Bau (Fassungsvermögen circa 50 Sitzplätze) liegen bei rund 900 000 Franken. Die genaue Positionierung, Ausrichtung, Dimension, Kosten usw. müssten in einem nächsten Schritt eruiert und die baurechtlichen Möglichkeiten zusammen mit den kantonalen Fachstellen geprüft werden. Alternativ dazu könnten nur die notwendigsten Unterhaltsarbeiten gemacht werden, damit das Gebäude seinen Zweck weiterhin erfüllen kann. Am vordringendsten wären eine Sanierung der gesamten Dacheindeckung und Investitionen in den Veranstaltungsraum damit dieser wieder vermietet werden kann. «Wie lange und mit welchem finanziellen Aufwand dies möglich ist, kann sehr schwer beziffert werden», schreibt die Gemeinde. Erfahrungsgemäss müsse mit Kosten von +/- 100 000 Franken für die unmittelbar anstehenden Investitionen gerechnet werden.
Nesselnbach wird kaum vermietet
Die Vermietung der Waldhütte Nesselnbach sei defizitär. Die Waldhütte Niederwil wirft dankt Fremdvermietungen einen Gewinn ab. «Ohne diese wäre die Bilanz auch hier negativ.» Die geschätzten Investitionskosten von einer Million Franken für beide Standorte wären für die Ortsbürgergemeinde finanziell noch tragbar, wenn man die Jahresergebnisse der letzten Jahre in Betracht ziehe. Die Investitionssumme sei abhängig von sehr vielen Faktoren. Sponsoring, Eigenleistungen sowie ein eventueller Beitrag der Einwohnergemeinde Niederwil wären im weiteren Prozess zu prüfen.
Die Empfehlung des Gemeinderats
Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe empfehlen im Sinne einer Vorwärtsstrategie den Ersatz beider Waldhütten. Am Standort Nesselnbach soll neu ein offener Waldunterstand realisiert werden. Die bestehende Waldhütte wird abgebrochen.
Am Standort Niederwil soll die Waldhütte durch einen Neubau ersetzt werden. An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni werden für beide Gebäude Konsultativabstimmungen geführt. Die Stimmberechtigten können zwischen den Optionen Planung Neubau und Unterhalt im weiteren Vorgehen entscheiden. (gk/mbe)