Gemeinderat will die Schulanlage Riedmatte und den Kindergarten Althau mit Kameras ausstatten
Insgesamt 14 Videokameras sollen die beiden Areale ausserhalb der Schulzeiten überwachen. Hintergrund sind zunehmende Fälle von Vandalismus und Littering. Das ausführliche ...
Gemeinderat will die Schulanlage Riedmatte und den Kindergarten Althau mit Kameras ausstatten
Insgesamt 14 Videokameras sollen die beiden Areale ausserhalb der Schulzeiten überwachen. Hintergrund sind zunehmende Fälle von Vandalismus und Littering. Das ausführliche Reglement zum Einsatz der Kameras liegt derzeit öffentlich auf.
In den letzten Jahren hatten wir wie andere Gemeinden, mit zunehmendem Vandalismus auch bei den Schulgebäuden zu kämpfen», begründet Gemeindeschreiber Christian Huber auch Nachfrage des «Reussbote» den Beschluss des Gemeinderats. Dieser will laut einer Mitteilung mit der Videoüberwachung sein Hausrecht wahren und Gebäude sowie Infrastruktur schützen und gleichzeitig die Sicherheit vor Ort erhöhen. Nicht zuletzt sollen die Kameras auch der Sicherung von Beweismitteln dienen, um mögliche Täter identifizieren und belangen zu können.
Aus Datenschutzgründen ist eine solche Videoüberwachung an zahlreiche Auflagen gebunden. Diese sind in einem ausführlichen Rahmenreglement festgehalten. Dort sind unter anderem die genauen Perimeter festgelegt, welche durch die insgesamt 14 Kameras überwacht werden. An der Schulanlage Riedmatte decken diese vor allem die Bereiche rund um die Eingänge der Schulgebäude sowie der Mehrzweckhalle ab. Auch Teilbereiche der Pausenplätze befinden sich im Blickfeld. Neben den Aussenbereichen des Schulhausareals sollen auch drei Kameras rund um den Kindergarten Althau installiert werden.
Gefilmt wird nicht zu Schulzeiten
Selbst der genaue Winkel der Kameras ist im Reglement geregelt. Die Videokameras müssen so eingestellt sein, dass keine öffentlichen Perimeter wie Strassen oder gar private Grundstücke überwacht werden. Gefilmt werden darf nur ausserhalb der Schulzeit von 19 Uhr abends bis 7 Uhr morgens sowie an Wochenenden und Feiertagen. Während der Ferien läuft die Überwachung rund um die Uhr.
Das Material der Überwachungskameras, die ohne Ton aufzeichnen, wird in der Regel nach sieben Tagen gelöscht. Es sei denn, es hat sich während dieser Zeit ein Ereignis, wie zum Beispiel eine Sachbeschädigung, ereignet. Erst in diesem Fall dürfen die Aufzeichnungen überhaupt eingesehen und ausgewertet werden. Zuständig ist laut Reglement der Leiter Technische Dienste der Gemeinde. Sämtliche Zugriffe müssen dokumentiert werden. Verantwortlich für die rechtmässige Durchführung der Videoüberwachung ist der Gemeinderat.
Kanton hat bereits zugestimmt
Im Vorfeld des Beschlusses habe es eine Ortsbegehung mit der Datenschutzbeauftragten des Kantons gegeben, erklärt Christian Huber. Diese hat die Videoüberwachung entsprechend des vorliegenden Reglements bereits bewilligt. «Es braucht keine weitere Kantonsprüfung mehr», so Huber auf Nachfrage. Die anfallenden Kosten in Höhe von 38 000 Franken seien ausserdem bereits im Budget 2024 enthalten. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Verwaltungsbeschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten.
Sollten fristgerecht keine Beschwerden beim Kanton eingehen, tritt das Reglement zum 1. Januar 2025 in Kraft. Somit könnte schliesslich mit der Installation der Kameras begonnen und die ebenfalls im Reglement vorgeschriebenen Hinweistafeln und Piktogramme aufgestellt werden.
Michael Lux