Das Verwaltungsgericht urteilte über die Kostenverteilung im juristischen Landabtausch-Streit
Im Rechtsstreit zwischen einer Landeigentümerin und Mellingen entschied das Bundesgericht zugunsten der Stadt. Das Verwaltungsgericht erliess der Beschwerdeführerin nun einen Teil ...
Das Verwaltungsgericht urteilte über die Kostenverteilung im juristischen Landabtausch-Streit
Im Rechtsstreit zwischen einer Landeigentümerin und Mellingen entschied das Bundesgericht zugunsten der Stadt. Das Verwaltungsgericht erliess der Beschwerdeführerin nun einen Teil der vorher angefallenen Verfahrens- und Anwaltskosten. Der Stadtrat will das Urteil nicht anfechten und das weitere Vorgehen beraten.
Es war fast schon ein salomonisches Urteil, welches das Verwaltungsgericht kürzlich bezüglich der Kostenverteilung getroffen hat. Es hatte zu klären, wer die Verfahrenskosten und die sogenannten Parteienkosten (Anwaltskosten) der Verfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht zu tragen hat, die dem Bundesgerichtsentscheid vorangegangen waren. In der Regel werden die Kosten der unterlegenen Partei, in diesem Fall also der Klägerin, auferlegt. Die Grundeigentümerin beantragte jedoch die Verfahrenskosten auf die Staatskasse zu nehmen oder zumindest hälftig mit der Stadt zu teilen. Die eigenen Anwaltskosten sollte jede Partei hingegen selbst übernehmen.
War das Urteil eine Praxisänderung?
Eine Abweichung vom Unterliegerprinzip ist in Ausnahmefällen möglich. Nämlich dann, wenn eine Partei «in guten Treuen zur Prozessführung» veranlasst war, wie das Verwaltungsgericht in seiner 16-seitigen Urteilsbegründung schreibt. Es ging darin der Frage nach, inwieweit der Entscheid des Bundesgerichts der bisherigen Rechtssprechung in solchen Fällen entgegenstand und inwieweit die Beschwerdeführerin davon ausgehen konnte, dass eine Auszonung ihres Grundeigentums eine entschädigungspflichtige Enteignung darstellen und somit einen Entschädigungsanspruch bewirken würde.
Das Verwaltungsgericht kam hier bezüglich der beiden betroffenen Parzellen zu einer differenzierten Bewertung. Bezogen auf die nördlich gelegene, kleinere Parzelle befand es, dass das Urteil auch in breiten Kreisen als Praxisänderung – oder zumindest Präzisierung – aufgenommen worden sei. Bezüglich des südlichen, grösseren Teilstücks sah es dies nicht als gegeben an. In der Folge urteilte das Gericht, dass die Grundeigentümerin 70 Prozent der Verfahrenskosten der beiden Prozesse vor dem Spezialverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht zu übernehmen habe – was 27 591 Franken entspricht. Der Rest sei von der Staatskasse zu übernehmen. Darüber hinaus soll die Beschwerdeführerin 40 Prozent der Parteikosten der Stadt Mellingen in Höhe von 60 000 Franken zahlen. Damit orientiert sich das Verwaltungsgericht am Urteil vor dem Spezialverwaltungsgericht, das damals bezüglich der kleineren Parzelle der Grundeigentümerin und bezüglich der grösseren der Stadt Mellingen Recht gegeben hatte. Das Verwaltungsgericht hatte der Klägerin dagegen in beiden Fällen eine Entschädigung zugesprochen, was Mellingen wohl sieben bis acht Millionen Franken gekostet hätte.
Doch das Bundesgericht kassierte dieses Urteil in einem Aufsehen erregenden und denkbar knappen Entscheid und gab damit der Beschwerde der Stadt recht. Drei der fünf Bundesrichter hiessen die Beschwerde gut, zwei wollten diese abweisen. Das Bundesgericht argumentierte, dass der Landbesitzerin mit der Auszonung ihres Baulandes 2016 gar kein Schaden entstanden sei, da sie nicht die Absicht und teilweise nicht einmal die Möglichkeit gehabt habe, das Land zu bebauen. Eine Mehrheit der Richter argumentierte, wer Land in einer Bauzone besitze, könne nur für eine 15-jährige Frist davon ausgehen, dass er auch bauen dürfe. («Reussbote», 29. November 2024). Eine Beurteilung, die landesweit Beachtung fand.
Der Stadtrat will beraten
Und wie steht die Stadt Mellingen zum aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kostenverteilung? «Wir werden den Entscheid sicher nicht weiterziehen. Wir haben ja auch im Vorfeld keine Eingabe gemacht», erklärt Stadtpräsidentin Györgyi Schaeffer auf Anfrage des «Reussbote»: «Wir werden das Urteil und das weitere Vorgehen bezüglich der Kostenverteilung im Stadtrat beraten und festlegen.»
Michael Lux